Wir beraten, begleiten und unterstützen Familien und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen.
In der Regel arbeiten wir im Auftrag und in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes.
Gemeinsam mit allen Beteiligten überlegen wir, welche Hilfe am besten geeignet ist. Bei der Ausgestaltung der Hilfe bringen wir unsere Erfahrung ein und unterstützen die Familien bei der Entwicklung ihrer eigenen Ziele zur Problembewältigung. Dabei sollen vorhandene Ressourcen (wieder-)entdeckt und gefördert werden. Unsere Aufgaben sehen wir insbesondere in den folgenden Bereichen:
Werden wir im Auftrag des Jugendamtes tätig, sind unsere gesetzlichen Grundlagen folgende Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII:
